Die vornehme Dame Kuo-kuo und ihre Schwestern reiten aus, Li Gonglin (1049-1106)

Beauties on an Outing, Li Gonglin (1049-1106)

丽人行, 北宋李公麟 (1049-1106)

Weintöpfe in Shaoxing in der Provinz Zhejiang, darin fermentiert «Shaoxing-Reiswein»

Wine pots with Shaoxing wine in Shaoxing, Province Zhejiang

浙江绍兴装绍兴酒的酒坛

Huangshan, den Gelben Bergen, aufgenommen, Provinz Anhui

Huangshan, the Yellow Mountain in Province Anhui

安徽省境内的黄山

Dorf Zhuge in der Provinz Zhejiang

Zhuge Village in Province Zhejiang

浙江省境内的诸葛村

Jiayuguan, ein altes Festung im Westen der Provinz Gansu

Jiayuguan, an old fort in the west of Gansu Province

甘肃省境内的嘉峪关,

Chinesische Mauer etwa 150 km von Beijing entfernt

Great Wall,located about 150 kilometers from Beijing

距离北京大约150公里的长城

Konfuzianismus und Menschenrechte

Kategorie: Vorträge und Lesungen

20.11.14 18:30h CIUB, Seminarraum Shanghai

CIUB-Vorträge
Konfuzianismus und Menschenrechte
Dr. Rafael Suter


Rhetorisch stellt sich die gegenwärtige Führung der Volksrepublik China wieder stärker in die marxistisch-leninistisch-maoistische Tradition. Wenngleich damit das Experiment der Ära Hu Jintao und Wen Jiabao zumindest vorläufig vorüber scheint, propagandistisch offen an konfuzianische Losungen und damit das China vor dem 20. Jh. anzuschliessen, wird doch immer noch auf die chinesische Kultur verwiesen, wenn einer Nichtübertragbarkeit eines scheinbar „westlichen“ Verständnisses der Menschenrechte auf chinesische Verhältnisse das Wort geredet wird.

Während die einen so die Menschenrechte als etwas Unchinesisches darstellen, gilt es den anderen als ausgemachte Sache, dass die Menschenrechte mit der konfuzianischen Tradition auch in China eine zweitausendjährige Geschichte haben. Beides ist gleichermassen fraglich. Zweifellos hat die eigentümliche Struktur des chinesischen Gemeinwesens nicht dieselben historischen Voraussetzungen geschaffen, die in Europa erst in der Neuzeit zur Formulierung der Menschenrechte geführt haben.

Gesetz war in China, soweit wir dies zurückverfolgen können, Verwaltungs- und Strafgesetz. Einklagbare Grundrechte, zumal gegen den Kaiser oder die Dynastie, haben sich nicht etabliert. Dennoch ist es unbestreitbar, dass chinesische Denktraditionen, zumal der Konfuzianismus, durchaus die normativen Bezugspunkte für eine Begründung von unveräusserlichen Grundrechten böten.

Der Neukonfuzianismus des 20. Jh., eine zugleich traditionsbezogene und progressive geistige Strömung, hat unter anderem genau dieses versucht. Indes stellt man im beginnenden 21. Jh. fest, dass nicht wenige von denen, die sich heute auf dem Festland den Konfuzianismus auf die Fahnen geschrieben haben, einen Grundkonsens des Neukonfuzinismus aufgekündigt haben: Die Überzeugung, Demokratie und damit eine rechtsbasierte Ordnung sei die Voraussetzung einer erfolgreichen Moderne. Vielmehr weht uns heute auch aus der „konfuzianischen“ Ecke ein durchaus autoritärer Wind entgegen.

Wenngleich nicht damit zu rechnen ist, dass der Konfuzianismus überhaupt eine wichtige Rolle bei der Modernisierung der chinesischen Gesellschaft spielen wird: Dass er einen humanistischen Kern besitzt und durchaus Anhaltspunkte für einen Menschenrechtsdiskurs bietet, steht ausser Frage. Autoritarismus ist ihm wesensfremd. Der Widerstand gegen Willkür ist nicht nur ein wichtiges Motiv bei Menzius, dem zweiten konfuzianischen „Philosophen“ nach Konfuzius selbst; auch die konfuzianisch geschulte Beamtenschaft, die das dynastische China bis ins letzte Jahrhundert hinein nachhaltig geprägt hatte, wandte sich immer wieder gegen die Prinzipienlosigkeit kaiserlicher Machtausübung. Menschenrechte mögen dem Konfuzianismus fremd sein. Gewiss unvereinbar mit ihm aber ist die ungezügelte Willkür autoritärer Staatsmacht und die systematische Verletzung der Menschenwürde derer, die ihr schutzlos ausgeliefert sind.

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Sprache

Deutsch

Zeit

20. November 2014, 18:30-20:00

Ort

Confucius Institute at the University of Basel
Seminarraum Shanghai
Steinengraben 22

4051 Basel

Eintritt

Frei